Sie können Leben retten – deshalb schreibt es der Gesetzgeber vor: Sicherheitskennzeichen müssen grundsätzlich jederzeit erkennbar sein (BGV
A 8 § 10). Was für Betriebe eine gesetzliche Mindestanforderung ist, ist für Mitarbeiter und Betriebsfremde eine wichtige Orientierungs- und Überlebenshilfe. Wer auf erhöhte Sicherheitsanforderungen in seinem Unternehmen setzen möchte – oder muss –, dem sind effektive und individuell konzipierte Sicherheitsleitsysteme angeraten.
Für den betrieblichen Arbeitsschutz: Sicherheitskennzeichen wie Verbotszeichen, Gebotssymbole und Warnzeichen, in verschiedenen Größen, als Schilder, als Aufkleber oder als Kombinationsschilder. Zudem: Maschinenschilder, Bodenmarkierungen, Aushänge und Verbotsschilder wie „Rauchen verboten“.