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Im Namen des Gesetzes

Sicherheitskennzeichnungen und Warnmarkierungen ...

Sie können Leben retten – deshalb schreibt es der Gesetzgeber vor: Sicherheitskennzeichen müssen grundsätzlich jederzeit erkennbar sein (BGV 
A 8 § 10). Was für Betriebe eine gesetzliche Mindestanforderung ist, ist für Mitarbeiter und Betriebsfremde eine wichtige Orientierungs- und Überlebenshilfe. Wer auf erhöhte Sicherheitsanforderungen in seinem Unternehmen setzen möchte – oder muss –, dem sind effektive und individuell konzipierte Sicherheitsleitsysteme angeraten. 

Für den betrieblichen Arbeitsschutz: Sicherheitskennzeichen wie Verbotszeichen, Gebotssymbole und Warnzeichen, in verschiedenen Größen, als Schilder, als Aufkleber oder als Kombinationsschilder. Zudem: Maschinenschilder, Bodenmarkierungen, Aushänge und Verbotsschilder wie „Rauchen verboten“.

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